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Warum Wärmepumen?
KfW-Förderung für Wärmepumpen
Die KfW beteiligt sich an den Anschaffungs- und Installationskosten einer Wärmepumpe. Aktuell fördert die staatliche KfW-Bank bei der Anschaffung und Installation von Wärmepumpen in Privathaushalten bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten – ob für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Für den Austausch einer bestehenden Heizungsanlage kann eine Wärmepumpe weiterhin staatlich gefördert werden. Seit dem 21. Juli 2026 gelten jedoch neue Förderbedingungen.
Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) können für den Heizungstausch Zuschüsse auf die förderfähigen Kosten beantragt werden.
Aktuell werden bei einer Wohneinheit maximal 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt. Dieser Höchstbetrag wird künftig schrittweise reduziert: Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er halbjährlich um jeweils 750 Euro.
Für selbstnutzende Eigentümer kann sich der Zuschuss – abhängig von Einkommen, bestehender Heizungsanlage und den jeweils erfüllten Förderbedingungen – auf bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten belaufen.
So setzt sich die Wärmepumpen-Förderung zusammen
Die Höhe der Förderung ergibt sich aus mehreren Bausteinen. Neben einer Grundförderung können unter bestimmten Voraussetzungen ein Klimageschwindigkeitsbonus und ein Einkommensbonus hinzukommen.
Grundförderung 30 Prozent
Die Grundförderung steht grundsätzlich allen Antragstellern für förderfähige Maßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden offen. Dazu gehören unter anderem private Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.
Bis Ende 2026 beträgt die Grundförderung 30 Prozent.
Ab dem ersten Quartal 2027 verändert sich die Zusammensetzung: Vorgesehen sind dann 15 Prozent Grundförderung sowie weitere 15 Prozent „Made with Europe“-Bonus, sofern die hierfür geltenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Bei entsprechend qualifizierten Wärmepumpen können somit weiterhin insgesamt 30 Prozent erreicht werden.
Klimageschwindigkeitsbonus bis zu 16 Prozent
Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten, wenn sie eine bestehende, funktionsfähige Heizung vorzeitig austauschen.
Der Bonus gilt insbesondere beim Austausch von:
- Ölheizungen,
- Kohleheizungen,
- Gas-Etagenheizungen,
- Nachtspeicherheizungen sowie
- mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizungen.
Bis zum 31. Januar 2027 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent.
Danach wird er alle sechs Monate um jeweils vier Prozentpunkte reduziert:
- bis 31.01.2027: 16 Prozent
- ab 01.02.2027: 12 Prozent
- ab 01.08.2027: 8 Prozent
- ab 01.02.2028: 4 Prozent
- ab 01.08.2028: 0 Prozent
Wer einen Heizungstausch plant, sollte deshalb beachten, dass sich nicht nur der Klimageschwindigkeitsbonus, sondern auch der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten schrittweise reduziert.
Einkommensbonus bis zu 40 Prozent
Für selbstnutzende Eigentümer ist zusätzlich ein Einkommensbonus vorgesehen. Entscheidend ist das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen.
Nach den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen staffelt sich der Bonus wie folgt:
- bis 30.000 Euro: 40 Prozent Einkommensbonus
- über 30.000 bis 40.000 Euro: 30 Prozent Einkommensbonus
- über 40.000 bis 50.000 Euro: 10 Prozent Einkommensbonus
- über 50.000 Euro: kein Einkommensbonus
Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
Maximal 70 oder 80 Prozent Förderung
Die einzelnen Förderbausteine können miteinander kombiniert werden. Der tatsächlich ausgezahlte Zuschuss ist allerdings gedeckelt.
Bis zu 80 Prozent für selbstnutzende Eigentümer
Eine Förderung von maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten ist nach den vorliegenden Förderbedingungen für selbstnutzende Eigentümer bei einem entsprechend niedrigen Jahreshaushaltseinkommen möglich.
Die Grenze liegt grundsätzlich bei bis zu 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen.
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich diese Grenze einmalig um 10.000 Euro auf bis zu 40.000 Euro.
Bei derzeit maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von:
28.000 Euro × 80 Prozent = 22.400 Euro
Bis zu 70 Prozent bei höheren Einkommen
Liegt das maßgebliche Jahreshaushaltseinkommen oberhalb der Grenze für die 80-Prozent-Förderung, kann die Förderung – abhängig von den jeweils erfüllten Bonusbedingungen – auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt sein.
Bei aktuell 28.000 Euro förderfähigen Kosten entsprechen 70 Prozent einem maximalen Zuschuss von:
28.000 Euro × 70 Prozent = 19.600 Euro
Förderbeispiel für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe
Ein selbstnutzender Eigentümer ersetzt in einem Einfamilienhaus eine mehr als 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe.
Die gesamte Investition für die neue Heizungsanlage beträgt beispielsweise 35.000 Euro.
Für die Förderung werden derzeit maximal 28.000 Euro berücksichtigt.
Werden folgende Förderbausteine erfüllt:
- Grundförderung: 30 Prozent
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent
- Einkommensbonus: 40 Prozent
ergibt sich rechnerisch zunächst eine Förderquote von 86 Prozent.
Da der Zuschuss für diesen Fall jedoch auf maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt ist, beträgt die Förderung:
22.400 Euro.
Bei Investitionskosten von 35.000 Euro verbleiben damit:
12.600 Euro Eigenanteil.
Dieser verbleibende Finanzierungsbedarf kann gegebenenfalls über eine KfW-Finanzierung abgedeckt werden.
Die Förderung sinkt schrittweise
Die neuen Förderbedingungen sehen eine degressive Förderung vor. Sowohl der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten als auch der Klimageschwindigkeitsbonus werden schrittweise reduziert.
| Zeitpunkt | Förderfähige Kosten max. | Grundförderung | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|---|---|
| ab 21.07.2026 | 28.000 € | 30 % | 16 % |
| ab 01.02.2027 | 27.250 € | 30 %* | 12 % |
| ab 01.08.2027 | 26.500 € | 30 %* | 8 % |
| ab 01.02.2028 | 25.750 € | 30 %* | 4 % |
| ab 01.08.2028 | 25.000 € | 30 %* | 0 % |
| ab 01.02.2029 | 24.250 € | 30 %* | 0 % |
| ab 01.08.2029 | 23.500 € | 30 %* | 0 % |
| ab 01.02.2030 | 22.750 € | 30 %* | 0 % |
| ab 01.08.2030 | 22.000 € | 30 %* | 0 % |
* Ab dem ersten Quartal 2027 setzt sich die Förderung nach den vorliegenden Informationen aus 15 Prozent Grundförderung und gegebenenfalls 15 Prozent „Made with Europe“-Bonus zusammen.
Wie verändert sich der maximale Zuschuss?
Durch die halbjährliche Reduzierung des Förderhöchstbetrags und das Auslaufen des Klimageschwindigkeitsbonus nimmt auch der mögliche Euro-Zuschuss im Laufe der kommenden Jahre ab.
Jahreshaushaltseinkommen bis 30.000 Euro
- ab 21.07.2026: bis zu 80 % bzw. 22.400 €
- ab 01.02.2027: bis zu 80 % bzw. 21.800 €
- ab 01.08.2027: bis zu 78 % bzw. 20.670 €
- ab 01.02.2028: bis zu 74 % bzw. 19.055 €
- ab 01.08.2028: bis zu 70 % bzw. 17.500 €
- ab 01.02.2029: bis zu 70 % bzw. 16.975 €
- ab 01.08.2029: bis zu 70 % bzw. 16.450 €
- ab 01.02.2030: bis zu 70 % bzw. 15.925 €
- ab 01.08.2030: bis zu 70 % bzw. 15.400 €
Jahreshaushaltseinkommen über 30.000 bis 40.000 Euro
- ab 21.07.2026: bis zu 70 % bzw. 19.600 €
- ab 01.02.2027: bis zu 70 % bzw. 19.075 €
- ab 01.08.2027: bis zu 68 % bzw. 18.020 €
- ab 01.02.2028: bis zu 64 % bzw. 16.480 €
- ab 01.08.2028: bis zu 60 % bzw. 15.000 €
- ab 01.02.2029: bis zu 60 % bzw. 14.550 €
- ab 01.08.2029: bis zu 60 % bzw. 14.100 €
- ab 01.02.2030: bis zu 60 % bzw. 13.650 €
- ab 01.08.2030: bis zu 60 % bzw. 13.200 €
Jahreshaushaltseinkommen über 40.000 bis 50.000 Euro
- ab 21.07.2026: bis zu 56 % bzw. 15.680 €
- ab 01.02.2027: bis zu 52 % bzw. 14.170 €
- ab 01.08.2027: bis zu 48 % bzw. 12.720 €
- ab 01.02.2028: bis zu 44 % bzw. 11.330 €
- ab 01.08.2028: bis zu 40 % bzw. 10.000 €
- ab 01.02.2029: bis zu 40 % bzw. 9.700 €
- ab 01.08.2029: bis zu 40 % bzw. 9.400 €
- ab 01.02.2030: bis zu 40 % bzw. 9.100 €
- ab 01.08.2030: bis zu 40 % bzw. 8.800 €
Jahreshaushaltseinkommen über 50.000 Euro
- ab 21.07.2026: bis zu 46 % bzw. 12.880 €
- ab 01.02.2027: bis zu 42 % bzw. 11.445 €
- ab 01.08.2027: bis zu 38 % bzw. 10.070 €
- ab 01.02.2028: bis zu 34 % bzw. 8.755 €
- ab 01.08.2028: bis zu 30 % bzw. 7.500 €
- ab 01.02.2029: bis zu 30 % bzw. 7.275 €
- ab 01.08.2029: bis zu 30 % bzw. 7.050 €
- ab 01.02.2030: bis zu 30 % bzw. 6.825 €
- ab 01.08.2030: bis zu 30 % bzw. 6.600 €
Bei Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöhen sich die genannten Einkommensgrenzen nach den vorliegenden Förderinformationen einmalig um 10.000 Euro.
Welche Wärmepumpen sind förderfähig?
Förderfähig sind grundsätzlich Wärmepumpensysteme, die die technischen Anforderungen der jeweiligen Bundesförderung erfüllen.
In den vorliegenden Förderinformationen werden beispielsweise folgende Wärmepumpensysteme genannt:
- Luft/Wasser-Wärmepumpen,
- Sole/Wasser-Wärmepumpen sowie
- entsprechende förderfähige Wärmepumpen-Hybridsysteme.
Bei Weishaupt werden in den Unterlagen unter anderem die Wärmepumpen-Systeme Aeroblock (WAB), Evoblock (WEB) und Geoblock (WGB) als Beispiele aufgeführt.
Darüber hinaus können – abhängig von der jeweiligen Maßnahme und den Fördervoraussetzungen – auch Wärmepumpen-Hybridsysteme und Solarthermieanlagen Bestandteil einer geförderten Heizungsmodernisierung sein.
Alternative zur BEG-Förderung: Steuerliche Förderung nach § 35c EStG
Alternativ zu einem Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude können energetische Sanierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich nach § 35c Einkommensteuergesetz berücksichtigt werden.
Die maximale steuerliche Förderung beträgt nach den vorliegenden Informationen 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen bei maximal 200.000 Euro berücksichtigungsfähigen Kosten.
Die Steuerermäßigung wird über drei Kalenderjahre verteilt.
Bei Sanierungskosten von beispielsweise 60.000 Euro könnten damit insgesamt bis zu:
12.000 Euro
steuerlich berücksichtigt werden.
Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist nicht zulässig. Wer für eine Maßnahme bereits einen BEG-Zuschuss erhält, kann dieselben Kosten nicht zusätzlich nach § 35c EStG steuerlich geltend machen.
Wärmepumpen-Förderung: Frühzeitige Modernisierung kann sich finanziell auswirken
Durch die neuen Förderbedingungen reduziert sich die maximal mögliche Förderung schrittweise.
Zum einen sinkt der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten ab Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro. Zum anderen wird der Klimageschwindigkeitsbonus ebenfalls halbjährlich reduziert und läuft ab August 2028 vollständig aus.
Wer ohnehin einen Austausch seiner bestehenden Heizungsanlage plant, sollte deshalb bei seiner Finanzierungsplanung berücksichtigen, dass ein späterer Förderantrag zu einem niedrigeren maximalen Zuschuss führen kann.
Entscheidend sind immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen sowie die individuellen Voraussetzungen des Gebäudes und des Antragstellers.
Bis zu
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Nicht jede Wärmepumpe ist gleich. Je nach Gebäude, Grundstück und Anforderungen gibt es unterschiedliche Systeme, die jeweils ihre eigenen Vorteile bieten. Als AeroTherm Wärmetechnik aus Duisburg helfen wir dir dabei, die optimale Lösung für dein Zuhause zu finden. Wir analysieren deine Situation und zeigen dir transparent, welche Wärmepumpe für dich am effizientesten und wirtschaftlichsten ist.

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Wasser-Wasser-Wärmepumpe
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- Sehr niedrige laufende Energiekosten
- Konstante Leistung unabhängig von Außentemperaturen
- Flüsterleiser Betrieb ohne Außeneinheit
- Passive Kühlung im Sommer möglich
- Hohe staatliche Förderungen


Sole-Wasser-Wärmepumpe
Nachhaltig heizen mit Erdwärme
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- Sehr hohe Effizienz durch konstante Bodentemperatur
- Extrem langlebige und nachhaltige Lösung
- Unabhängig von Witterungseinflüssen
- Keine sichtbare Außeneinheit
- Sehr leiser Betrieb
- Kühlfunktion im Sommer möglich
Luft-Luft-Wärmepumpe
Heizen und Kühlen in einem System
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- Heizen und Kühlen in einem System
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- Geringe Anschaffungskosten
- Ideal für einzelne Räume oder Ergänzungssysteme
- Verbessertes Raumklima durch Filtersysteme
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